Verschiedene Projekte – Verschiedene Förderungen

BMWK-Innovationsgutscheine – (go-innovativ)

Die Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Da es vor allem kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten fehlt, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen, ist eine qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen sinnvoll. Vom BMWi wurde eine Möglichkeit geschaffen, sich dies im Rahmen des go-Inno-Programmmoduls go-innovativ fördern zu lassen.

Die BMWK-Innovationsgutscheine decken 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen. Unternehmen zahlen nur Ihren Anteil an den Beratungskosten. Mit innovativen Produktlösungen können neue Kunden gewonnen und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden.
Was wird gefördert?
Mit go-innovativ werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert. Die Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
Weitere Informationen unter www.inno-beratung.de.
Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

  • die ihren Standort in Deutschland haben
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).

Wie wird gefördert?
BMWK-Innovationsgutscheine können Sie bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken.
Leistungsstufe max. Tagewerke max. Wert
Potenzialanalyse 10 TW 5.500 €
Realisierungskonzept 10 TW 13.750 €
Projektmanagement 10 TW 8.250 €
Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

ZIM-Förderung

ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Im Rahmen von ZIM sind Einzel- und Kooperationsprojekte möglich.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen bis 500 Beschäftigte. Für ZIM-Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind auch Forschungseinrichtungen in Deutschland antragsberechtigt, wenn sie Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind und dessen Teilprojekt gefördert wird.

Termine:

ZIM ist ein kontinuierlich laufendes Programm. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Die Entwicklung und Innovation zu eigenen Produkten steht im Vordergrund der Förderung.

Sie müssen auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Förderfähig sind alle Personalkosten, welche bei der Entwicklung eines Produktes, Verfahren oder Dienstleistung von der Idee bis zum Prototypen entstehen (z.B. Konzeption, Konstruktion, Entwicklung, Bau und Erprobung des Funktionsmusters und des Prototypen). Ausgangspunkt bzw. Bezugsgröße ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen im Monat der Antragstellung (ohne AGA) zzgl. 100 % fiktiver Gemeinkostenpauschale. Von diesem Betrag bekommt das Unternehmen den jeweils zutreffenden Fördersatz von 35-50 % (siehe Tabelle) gefördert. Die Projektlaufzeit sollte bei 1-2 Jahren liegen.

Seit 2015 liegt die neue ZIM-Richtlinie vor. Wichtig dabei: Die grundsätzliche Ausrichtung und Struktur des Programms blieben erhalten. Die neue ZIM-Richtlinie ist in Kraft, Projektanträge können eingereicht werden.

Was hat sich geändert?

Nachfolgend finden Sie einige Veränderungen gegenüber der alten Richtlinie:

  • Erhöhung der maximal zuwendungsfähigen Kosten (350 => 380 TEUR bei KMU, 175 => 190 TEUR bei FuE-Einrichtungen)

  • Erhöhung der geförderten Personalkosten pro Mitarbeiter (80 => 100 TEUR)

  • Antragstellung durch Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 500 Mitarbeiter und unter 50 Mio. EUR Umsatz haben

  • Begrenzung auf maximal 2 Förderungen pro Unternehmen und Jahr während der Laufzeit des Programms

  • Neudefinition der ZIM-Projektformen, u.a.:

    • Wegfall der Projektform “KA” (Auftragsvergabe an Forschungspartner), dafür Aufnahme als “FuE-Aufträge an einen Forschungspartner” in die Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte

    • Wegfall der Projektform “VP” (FuE Verbundprojekte)

    • Wegfall des Kooperationszuschlages bzw. der Wahlmöglichkeit, auf diesen zu verzichten (Fördersatz FuE-Einrichtung grundsätzlich 100%)

  • Neudefinition der “innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen” (ZIM-DL) als “Leistungen zur Markteinführung”:

    • Innovationsberatungsdienste (Wissenstransfer, Schutz geistigen Eigentums)

    • Innovationsunterstützende Dienstleistungen (Wegfall der Betriebsführungsberatung)

  • Ausdrücklich keine Förderung von Beratung / Unterstützung bei Antragstellung und Projektmanagement (außer Netzwerkmanagementleistungen)

  • Förderung von Kooperationsprojekten mit mindestens einem ausländischen Partner mit einem um 10%-Punkte höheren Fördersatz gegenüber inländischen Partnern, jedoch mit maximal 55%

  • Wegfall der Einzelfallregelung für innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen bei der Internationalisierung von exportorientierten Projekten (feste Fördergrenze bei 50 TEUR)

  • Erfordernis eines “Markteinführungskonzepts” (statt des sog. “Konzept zur Erfolgskontrolle”)

  • Bei Projekten mit Laufzeit > 12 Monate: Erfordernis der Aktualisierung und Fortschreibung des Markteinführungskonzepts im Zwischen- und Sachbericht.

Zusätzlich kann nach oder begleitend zum FuE-Projekt eine innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistung (DL) beantragt werden. Dienst- und Beratungsleistungen sind Leistungen Dritter zur Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse geförderter FuE-Projekte z.B. Markteinführung, Patente, Marketing, etc. Die Förderquote für innovationsunterstützende Dienstleistungen bis 50 T€ liegt bei 50 Prozent.

Inhalt der Förderung

Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Gegenstand der Förderung

  • FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens zwei Unternehmen (KU) bzw. zwischen einem kleinen mittelständischrn Unternehmen und einer Forschungseinrichtung (KF)
  • Einzelprojekte

Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen im Jahr vor der Antragstellung der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder die Jahresbilanz höchstens 43 Mio. € betragen hat. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fischerei oder im Verkehrswesen tätig sind.

Voraussetzung für die Zuwendung

Kooperations-, und Einzelprojekte können gefördert werden, wenn sie

  • ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten
  • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind
  • auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen, Marktchancen eröffnen, Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen

Art, Umfang und Höhe der FörderungDie Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Die Unternehmensförderung für Kooperations- und Einzelprojekte erfolgt bis zu den Fördersätzen, die auf die zuwendungsfähigen Kosten (pro Teilprojekt bis 350.000 €) bezogenen werden.

Nach vollständiger Antragseinreichung beträgt die Entscheidungszeit derzeit ca. 12 Wochen (Stand 1.Quartal 2018).

Bundesprogramme
ZIM-Netzwerkmanagent

Anträge zum ZIM Netzwerkmanagement (ZIM-KN) werden nicht mehr zu bestimmten Stichtagen entschieden sondern monatlich.

Inhalte und Aufgaben:

  • Akquisition und vertragliche Einbindung weiterer geeigneter Netzwerkpartner
    Recherchen zum Stand der Technik und zu Marken- und Schutzrechten
  • Stärken-Schwächen-Analysen der Netzwerkpartner und ihrer FuE-Potenziale
  • Analyse der Marktsituation und Möglichkeiten zur Erzeugung von Synergien
  • Koordination der konzeptionellen Entwicklungsarbeiten, Erarbeitung einer technologischen Roadmap
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderanträgen
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Marketingkonzepten
  • Schaffung einer Netzwerkidentität durch Öffentlichkeitsarbeit
  • Erfassung der wirtschaftlichen Ergebnisse des Netzwerks
  • Konzeption für eine eigenfinanzierte Fortsetzung des Netzwerks

Netzwerke bestehen aus mindestens sechs mittelständischen Unternehmen. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.

Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung.

Bei der Förderung des Netzwerkmanagements wird die Zuwendung an die Netzwerkmanagementeinrichtung ausgereicht. Die Förderung des Netzwerkmanagements ist degressiv gestaffelt: 1. Jahr – 90%, 2. Jahr – 70%, 3. Jahr – 50 %, 4. Jahr -30 %. Die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement beträgt 350.000 €, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 150.000 € entfallen dürfen. Der steigende Eigenanteil ist durch die beteiligten Netzwerkpartner zu finanzieren.

KMU-innovativ

Im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Fördermaßnahme KMU-innovativ das Ziel, das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungsvorhaben und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Die aktuellen Förderschwerpunkte von KMU Innovativ sind: Biotechnologie, Elektronik, Autonomes elektrisches Fahren, Forschung für die zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Mensch-Technik-Interaktion, Photonik, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz.

Antragsberechtigt sind:

kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen der Verbundforschung sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.

Termine:

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt)

Die DBU fördert Vorhaben zum Schutz der Umwelt  unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft. Förderbereiche sind unter anderem Aquakultur, Biotechnologe, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, nachhaltige Chemie und Pharmazie. Im DBU-Förderprogramm sind auch Einzel- und Kooperationsprojekte möglich.

Antragsberechtigt sind:

natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.

Termine:

laufende Antragsstellung möglich.

Förderprogramme der Bundesministerien

Durch die Bundesministerien (wie z.B. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur  werden in unregelmäßigen Abständen neue Förderausschreibungen zu unterschiedlichen Schwerpunktthemen veröffentlicht. Weitere Förderausschreibungen werden von nachgeordneten Einrichtungen des Bundes, wie z.B. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung oder dem Umweltbundesamt veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind:

Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in Kooperationsprojekten zusammenarbeiten.

Termine:

je nach Programm unterschiedlich; in der Regel zeitlich befristet.

Förderprogramme der Länder

Die Bundesländer setzen in der Regel eigene Förderschwerpunkte und verfügen daher auch über eigene Förderprogramme. GEMIFO ist in allen Bundesländern tätig und hat laufende Kontakte zu den Projektträgern der Länder.

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie informiert über das aktuelle Förderangebot.